Die früheste Urkunde erwähnt 1858 die damalige sogenannte Fehnstelle und nennt Herrn Frerichs Wietjes aus Großefehn als Eigentümer.Die Parzelle ist schon mit einem Haus bebaut und der ganze Fehnplatz ist ca. 5 Diemat groß.

Seiner Zeit entsprach die Größe eines Diemats etwa 400 rheinländischen 12-füßigen Quadratruten. Umgerechnet nach späterem Maßsystem etwa 56,7 ar. Gekaufte 2,5 Diemat entsprachen demnach 142 ar = 1,42 Hektar.

 

 

 

 

2002 nach dem Tode von Gertje Köster erwarben wir von ihrem Sohn Martin gesamten Grundbesitz bestehend aus dem Resthof, einem Backhaus und einer Beischeuer.Nach umfachreichen gefühlvollen Sanierungsarbeiten entstand so nach und nach das Opperhaus.Für Besucher ist an Tagen der offenen Tür die Galerie im Pferdestall, die Malstube, die Afrika-Lounge, das Schmuckhäuschen und der Skulpturengarten zugänglich.