Die früheste Urkunde erwähnt 1858 die damalige sogenannte Fehnstelle und nennt Herrn Frerichs Wietjes aus Großefehn als Eigentümer.Die Parzelle ist schon mit einem
Haus bebaut und der ganze Fehnplatz ist ca. 5 Diemat groß.
Seiner Zeit entsprach die Größe eines Diemats etwa 400 rheinländischen 12-füßigen Quadratruten. Umgerechnet nach späterem Maßsystem etwa 56,7 ar. Gekaufte 2,5
Diemat entsprachen demnach 142 ar = 1,42 Hektar.